INFLUÉ

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Geschäftsbedingungen

B2B Bedingungen für Content- und Creator-Leistungen

Diese Bedingungen gelten für Aufträge von Unternehmen für UGC- und Creator-Content. Der konkrete Umfang der Nutzungsrechte, Produktionsleistungen, Korrekturen und Termine wird pro Auftrag festgelegt.

1. Geltungsbereich und Kundinnenkreis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, Projektaufträge und Leistungen von INFLUÉ, einer Marke der VP Consult S.L.U. i.G. (nachfolgend „INFLUÉ"), gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinne des jeweils anwendbaren Rechts. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen und selbständig beruflich handelnde Personen; ein Vertrag mit Verbraucherinnen oder Verbrauchern wird über diese AGB nicht angeboten.

Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nur, wenn INFLUÉ ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Projektauftrag haben Vorrang.

2. Leistungen und Vertragsabschluss

INFLUÉ bietet insbesondere die Konzeption, Beschaffung, Koordination und Lieferung von UGC-Videos, Creator-Videos, Produktplatzierungen und damit verbundenen Content-Leistungen an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot oder Projektauftrag. Darin werden insbesondere Content-Format, Anzahl und Länge der Videos, Creator, Produktbereitstellung, Kanäle, Nutzungsumfang, Laufzeit, Gebiet, Vergütung, Liefertermin und enthaltene Korrekturen vereinbart.

Sofern im Projektauftrag nicht abweichend vereinbart, umfasst ein Video maximal 60 Sekunden im Hochformat und schließt Schnitt und Bearbeitung ein. Geliefert wird das finale, verwendungsfertige Video.

Präsentationen, Beispielinhalte, Reichweitenangaben und allgemeine Website-Aussagen sind keine Zusicherung eines bestimmten Werbe-, Verkaufs-, Reichweiten- oder Conversion-Erfolgs.

Projektauftragsblatt und Vertragsschluss. Auf Basis einer Anfrage erhält die Kundin oder der Kunde von INFLUÉ ein Projektauftragsblatt mit dem finalen Preis und den wesentlichen Projektbedingungen. Die Kundin oder der Kunde füllt dieses Projektauftragsblatt aus und übermittelt es an INFLUÉ. Mit der Übermittlung des ausgefüllten Projektauftragsblatts an INFLUÉ gilt das Angebot als angenommen und der Vertrag ist geschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Anfrage unverbindlich.

3. Mitwirkung der Kundin oder des Kunden

Die Kundin oder der Kunde stellt Briefing, Produkte, Markenmaterial, korrekte Produktinformationen, Werbeaussagen, Freigaben und sonstige erforderliche Inhalte rechtzeitig und in verwertbarer Form bereit. Die Kundin oder der Kunde stellt sicher, dass sie oder er diese Materialien an INFLUÉ und die für das Projekt eingesetzten Creator übermitteln darf.

Die Kundin oder der Kunde verantwortet die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihr oder ihm vorgegebenen Produktclaims, Preise, Wirkungsversprechen und sonstigen Aussagen. INFLUÉ weist auf erkennbare Probleme hin; dies ersetzt keine rechtliche Prüfung. Die gesetzlichen Pflichten jeder beteiligten Partei, insbesondere zur Werbekennzeichnung und zum Schutz geistigen Eigentums, bleiben bestehen.

Verzögerungen durch fehlende Produkte, Informationen, Rückmeldungen oder Freigaben können vereinbarte Liefertermine angemessen verschieben. Entstehen dadurch zusätzliche Kosten, stimmen die Parteien diese vorab ab.

4. Vergütung und Zahlung

Die Preise, Steuern, allfällige Produktions- oder Versandkosten und Zahlungszeitpunkte ergeben sich aus dem angenommenen Angebot. Sofern dort nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. INFLUÉ darf die Produktion bis zum Eingang vereinbarter Vorauszahlungen zurückstellen.

Vorauszahlung bei Auftragsannahme. Sobald eine Creatorin oder ein Creator einem Projektangebot positiv zugesagt hat und der Auftrag damit verbindlich ist, überweist die Kundin oder der Kunde das gesamte vereinbarte Honorar vorab und längstens innerhalb von 3 Werktagen nach dieser Annahme an INFLUÉ. Erst mit dem vollständigen Eingang des Honorars gilt der Auftrag als produktionsbereit; bis dahin ruht die Produktion ohne weitere Mahnung.

Stornierung. Wird der Auftrag nach der positiven Rückmeldung der Creatorin oder des Creators und damit nach Vertragsabschluss abgebrochen, fällt eine Stornopauschale in Höhe von 50 % des Auftragwerts an. Die Stornopauschale ist mit der Abbruchmitteilung fällig und binnen 3 Werktagen zu begleichen. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden entsprechend verrechnet; ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch bleibt unberührt.

Alle Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die sonstigen gesetzlichen Rechte.

5. Produktion, Lieferung und Korrekturen

Creator-Auswahl. Nach Vertragsschluss übermittelt INFLUÉ der Kundin oder dem Kunden 1 bis 3 geeignete Creatorinnen oder Creator als Vorschlag. Die Kundin oder der Kunde entscheidet sich für einen Favoriten und teilt dies INFLUÉ in Textform mit. INFLUÉ kontaktiert daraufhin die gewählte Creatorin oder den gewählten Creator und fragt das Projekt bei diesem an.

Lieferfrist und Wasserzeichen. Nimmt die Creatorin oder der Creator das Projekt an, ist sie oder er verpflichtet, innerhalb von 72 Stunden nach Annahme ein erstes Video an INFLUÉ zu liefern. Das erste Video wird der Kundin oder dem Kunden mit einem Wasserzeichen zur Begutachtung bereitgestellt. Das Wasserzeichen wird erst nach vollständiger Bezahlung und finaler Freigabe entfernt.

Korrekturverfahren. Verlangt die Kundin oder der Kunde eine Korrektur, wird innerhalb von weiteren 72 Stunden ein nächster Video-Entwurf gesendet. Pro Video sind maximal 2 Korrekturrunden enthalten. Korrekturen dienen der Anpassung an das vereinbarte Briefing. Änderungen des Briefings, neue Aussagen, neue Szenen oder zusätzliche Formate gelten als Zusatzleistungen und werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.

Abnahme. Nimmt die Kundin oder der Kunde ein Video an, gilt der Vertrag für dieses Video als abgeschlossen und geliefert. Die Abnahme erfolgt durch entsprechende Freigabe in Textform; spätestens mit der Verwendung des Videos gilt es als abgenommen. Die Kundin oder der Kunde prüft gelieferte Inhalte zeitnah und meldet konkrete Abweichungen vom Projektauftrag in Textform. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Eine Freigabe darf nicht dazu verwendet werden, zwingende gesetzliche Rechte auszuschließen.

Lieferfristen beginnen, sobald der Vertrag geschlossen ist, die vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist und die erforderlichen Produkte, Briefings und Materialien vorliegen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich digital an die im Projektauftrag vereinbarte Kontaktadresse oder über einen vereinbarten Datei-Link.

6. Nutzungsrechte an Content

Creatorinnen und Creator können Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits-, Namens- und Bildrechte an den produzierten Inhalten innehaben. INFLUÉ räumt der Kundin oder dem Kunden Nutzungsrechte nur in dem Umfang ein, in dem INFLUÉ diese Rechte wirksam vom Creator und sonstigen Rechteinhabern erhalten hat und der vereinbarte Preis vollständig bezahlt ist.

Die Kundin oder der Kunde erhält für die vereinbarte Nutzungsdauer stets das Recht, das gelieferte Video auf den organischen Social-Media-Kanälen der Marke, in Social-Media-Ads, auf der eigenen Website sowie auf weiteren Online-Marketing-Kanälen zu verwenden. Eine Nutzung in TV-Werbung ist davon nicht umfasst und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Der Projektauftrag muss die weiteren Nutzungsarten ausdrücklich festlegen, insbesondere: Gebiet, Laufzeit, Bearbeitung und Unterlizenzierung. Nicht ausdrücklich eingeräumte Nutzungen sind nicht umfasst. Exklusivität, Rohmaterial, Projektdateien, Creator-Posting auf eigenen Kanälen und eine Nutzung über die vereinbarte Laufzeit hinaus sind nur eingeschlossen, wenn sie im Projektauftrag ausdrücklich vereinbart sind.

Das gelieferte Video darf nach Fertigstellung und Freigabe nicht nachträglich verändert werden. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer darf das Video nicht weiter verwendet werden, es sei denn, die Kundin oder der Kunde erwirbt vor Ablauf eine Verlängerung zu einem Preis von 100 % des ursprünglichen Auftragswerts. Wird das Video ohne eine solche Verlängerung nach Ablauf der Nutzungsdauer weiter verwendet, fällt für jeden weiteren angefangenen Kalendermonat der Nutzung eine pauschalierte Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des ursprünglichen Auftragswerts an. Das Recht, einen darüberhinausgehenden Schaden nachzuweisen und geltend zu machen, bleibt unberührt.

Vorbehaltlich der Projektvereinbarung dürfen Creator-Materialien oder Musik, Schriften, Stock-Assets und Plattformfunktionen eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Rechte Dritter, die nicht von INFLUÉ eingeräumt werden können, werden nicht mitübertragen. Persönlichkeitsrechte und sonstige unverzichtbare Rechte bleiben unberührt.

INFLUÉ darf fertiggestellte Videos, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit INFLUÉ entstanden sind, als Referenz auf der Website von INFLUÉ sowie auf dessen Social-Media-Kanälen zeigen. Eine weitergehende Nutzung durch die Kundin oder den Kunden bleibt davon unberührt.

7. Absage, Verschiebung und Beendigung eines Projekts

Wünscht die Kundin oder der Kunde nach Vertragsabschluss eine Absage oder Verschiebung, teilen die Parteien in Textform mit, welche bereits erbrachten Leistungen und verbindlich eingegangenen, nicht stornierbaren Fremdkosten angefallen sind. Die Kundin oder der Kunde bezahlt die bis dahin erbrachten Leistungen und angemessenen, nachgewiesenen, nicht vermeidbaren Projektkosten. Bereits bezahlte Beträge werden damit verrechnet; ein verbleibender Überschuss wird erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Bei Dauerschuldverhältnissen oder wiederkehrenden Leistungen gelten die im Angebot festgelegten Laufzeit- und Kündigungsbedingungen.

8. Gewährleistung und Verantwortung

INFLUÉ erbringt die vereinbarten Leistungen mit angemessener fachlicher Sorgfalt. Soweit ein Creator direkt an der Produktion beteiligt ist, koordiniert INFLUÉ dessen Beitrag entsprechend dem Projektauftrag. Eine bestimmte Performance, Reichweite, Zahl an Verkäufen oder Plattformausspielung wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart.

Jede Partei haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreterinnen und Erfüllungsgehilfen.

Mit der Abnahme – spätestens mit der Freigabe – eines gelieferten Videos gehen sämtliche Schadensersatzansprüche, Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsfolgen aus oder im Zusammenhang mit der weiteren Verwendung dieses Videos auf die Kundin oder den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt trägt die Kundin oder der Kunde allein das Risiko und die Verantwortung für jede Nutzung des Videos. Die Kundin oder der Kunde stellt INFLUÉ, die eingesetzten Creatorinnen und Creator sowie deren jeweilige Erfüllungsgehilfen von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter – einschließlich Urheber-, Persönlichkeits-, Namens-, Bild-, Kennzeichen- und Wettbewerbsrechten – vollumfänglich und auf erstes Anfordern klag- und schadlos, soweit die Ansprüche nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch INFLUÉ oder die genannten Personen zurückgehen.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts-, Produkt-, Preis- und Projektdaten vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Website und Anfragen gilt die Datenschutzerklärung von INFLUÉ. Soweit INFLUÉ personenbezogene Daten im Auftrag der Kundin oder des Kunden verarbeitet, vereinbaren die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht Spaniens unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist. Zwingende Schutzvorschriften eines anderen Staates, die auf die Kundin oder den Kunden anwendbar sind, bleiben unberührt.

Soweit beide Parteien Unternehmer sind, ist für Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz von INFLUÉ in Spanien ausschließlicher Gerichtsstand, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.

Änderungen oder Ergänzungen individueller Projektaufträge bedürfen der Textform. Für das jeweilige Projekt gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung dieser AGB.

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